Studienprogramm ZivilrechtDas Studienprogramm des Peter-Rummel-Studienfonds fördert und vertieft die Ausbildung im Studienfach Zivilrecht / Privatrecht und verschafft den Absolvent/inn/en eine Zusatzqualifikation für den Einstieg in die juristische Berufspraxis.
Teilnahmeberechtigt sind Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz. Zugelassen werden Studierende, die die Fachprüfung Privatrecht I beim ersten oder zweiten Antritt zumindest mit der Note befriedigend absolviert haben. Der erfolgreiche Abschluss des Studienprogramms Zivilrecht hängt von der Einhaltung eines sinnvollen Studienablaufs, der optimalen Nutzung des einschlägigen Lehrangebots und deutlich überdurchschnittlichen Prüfungsergebnissen im Fach Zivilrecht ab.
Studienprogramm Zivilrecht des Peter-Rummel-StudienfondsPräambel
Aus Anlass seiner Emeritierung hat o. Univ.-Prof. Dr. Peter Rummel einen gemeinnützigen Studienfonds ins Leben gerufen, der besonders engagierte und qualifizierte Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz bei ihrem Studium, vor allem im Fach Zivilrecht (Bürgerliches Recht / Privatrecht im Sinn der einschlägigen Studienvorschriften), begleiten und unterstützen soll. Nach §§ 2 und 5 der Satzung bezweckt der Fonds die Förderung von überdurchschnittlich begabten Studierenden mit besonderer Neigung für das Studienfach Zivilrecht. Zur Erreichung dieses Zwecks bietet das Studienprogramm Zivilrecht einschlägig interessierten und qualifizierten Studierenden eine vertiefte Ausbildung im Fach Zivilrecht (§ 5 Abs 2 der Satzung). Durch dieses Angebot soll auch die Motivation und das Engagement der übrigen Studierenden gesteigert werden. Das Studienprogramm des Peter-Rummel-Studienfonds resultiert primär aus einer Optimierung der Nutzung des bereits vorhandenen Lehrangebots und nur zu einem relativ geringen Teil aus zusätzlichen Veranstaltungen. Als besonderer Anreiz soll ein Geldpreis für den besten Studierenden / die beste Studierende des Studienprogramms Zivilrecht eines Jahrgangs dienen.
- § 1 Zugangsvoraussetzungen
- 1. Teilnahmeberechtigt sind Studierende, die als ordentliche Hörer/innen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der JKU Linz studieren.
- 2. Zum Studienprogramm Zivilrecht werden nur Studierende zugelassen, die die Fachprüfung Privatrecht I beim ersten oder zweiten Antritt mindestens mit der Note befriedigend absolviert haben (§ 5 Abs 2 der Satzung).
- 3. Bewerber/innen müssen sich beim / bei der Vorstandsvorsitzenden des Peter-Rummel-Studienfonds anmelden.
- § 2 Prüfungsreihenfolge
- 1. Im zweiten Studienabschnitt muss die Pflichtübung Bürgerliches Recht für Fortgeschrittene (mit der Mindestnote befriedigend beim ersten Antritt; s § 6) vor den Prüfungen aus den Fächern Zivilprozessrecht, Handelsrecht und Arbeits- und Sozialrecht absolviert werden.
- § 3 Lehrveranstaltungen
- 1. Studierende des Studienprogramms Zivilrecht müssen im zweiten Studienabschnitt an sämtlichen Pflichtvorlesungen des Fachs Zivilrecht teilnehmen.
- 2. Parallel zu den zivilrechtlichen Vorlesungen sind auch Vorlesungen im Mindestausmaß von je zwei Wochenstunden aus den Fächern Zivilprozessrecht, Handelsrecht und Arbeits- und Sozialrecht zu absolvieren.
- 3. Zusätzlich müssen Studierende des Studienprogramms Zivilrecht an zwei für dieses Studium anzubietenden Konversatorien, einem Proseminar und einem Seminar teilnehmen.
- 4. Mindestvoraussetzung für die Teilnahme an einer Pflichtübung aus Bürgerlichem Recht für Fortgeschrittene ist ein Zeugnis aus einer einschlägigen Arbeitsgemeinschaft (zweiter Studienabschnitt) mit der Note befriedigend.
- § 4 Studienschwerpunkt
- 1. Studierende des Studienprogramms müssen den Studienschwerpunkt Gerichtsbarkeit oder Wirtschaftsprivatrecht absolvieren. Die Anmeldevoraussetzungen dafür sind, dass die Vorlesungen Schuldrecht Allgemeiner Teil, Schuldrecht Gesetzliche Schuldverhältnisse und Sachenrecht bereits absolviert wurden und ein Zeugnis aus der Arbeitsgemeinschaft Vorbereitung auf die Übung aus Bürgerlichem Recht mit der Mindestnote befriedigend vorliegt.
- § 5 Diplomarbeit
- 1. Die Diplomarbeit soll ein Thema aus dem Bereich des Zivilrechts oder – in begründeten Fällen – aus einem zivilrechtsnahen Fach behandeln.
- § 6 Förderpreis des Peter-Rummel-Studienfonds
- 1. Mindestvoraussetzungen für eine Bewerbung um den Förderpreis des Peter-Rummel-Studienfonds sind:
- a. Note gut auf die Fachprüfung Bürgerliches Recht,
- b. Note befriedigend im Zeugnis aus der Pflichtübung Bürgerliches Recht für Fortgeschrittene beim ersten Antritt,
- c. Durchschnittsnote befriedigend im Studienschwerpunkt,
- d. Note gut auf die Diplomarbeit,
- e. Note gut in den Zeugnissen über die beiden Konversatorien und das Seminar gem § 3 Abs 3.
- 2. In begründeten Fällen können – insbesondere in der Einführungsphase des Studienprogramms – Ausnahmen von einzelnen Anforderungen dieses Programms zugelassen werden. Über ein entsprechendes Ansuchen entscheidet der/die Vorstandsvorsitzende des Peter-Rummel-Studienfonds.
- 3. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine Jury bestehend aus dem/der Vorsitzenden des Beirats und dem Vorstand des Peter-Rummel-Studienfonds. Der Preis kann unter mehreren Bewerbern/innen geteilt werden.
- § 7 Zeugnis
- 1. Studierende des Studienprogramms Zivilrecht, die die Voraussetzungen gem § 6 Abs 1 iVm Abs 2 erfüllen und dadurch das Programm erfolgreich abschließen, erhalten ein entsprechendes Zeugnis des Peter-Rummel-Studienfonds.
(Fassung vom 28.9.2011)
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